News/Nachrichten

Aktuell: Regelungen ab 16.Dezember 2020

Aktuelles 14.12.2020

Ab dem 16. Dezember 2020 gelten die verschärften Regelungen des "Corona-Lockdown" in Deutschland und Hessen. Dieser bringt zwar viele zusätzliche Einschränkungen, für die bisher noch möglichen Aktivitäten im Amateur- und Leistungssport ändert sich jedoch aktuell nichts, d.h. es gelten die Regelungen des "Lockdown-Light" seit dem 2. November unverändert weiter.

Die Details sowie die offiziell, ab dem 16. Dezember 2020 gültige 23. Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung des Landes Hessen findet Ihr wie immer auf unserer speziell eingerichteten  Corona-Seite.

In Kurzform bedeutet das:

  • Tennis (Einzel), Badminton (Einzel), Squash (Einzel), Paartanz (nur 1 Paar pro Raum) sind erlaubt.
  • Anerkannter Rehasport / Rehabilitationssport sind erlaubt.
  • Leistungs- und Spitzensport ist unter Auflagen erlaubt.
  • Einzelunterricht Musik ist erlaubt.

Alle anderen Einschränkungen und Regelungen gelten weiter.

Dies alles ist vorerst befristet bis 10. Januar 2020. Bitte prüft weiterhin Homepage und Facebook auf Aktualisierungen, abhängig vom lokalen Pandemieverlauf und der Personalsituation behalten wir uns weiter Einschränkungen und vereinsinterne Zusatzregelungen vor, sofern sich das nicht vermeiden lässt.


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News/Nachrichten - Archiv 2022

Aktuell: Regelungen ab 16.Dezember 2020

Aktuelles 14.12.2020

Ab dem 16. Dezember 2020 gelten die verschärften Regelungen des "Corona-Lockdown" in Deutschland und Hessen. Dieser bringt zwar viele zusätzliche Einschränkungen, für die bisher noch möglichen Aktivitäten im Amateur- und Leistungssport ändert sich jedoch aktuell nichts, d.h. es gelten die Regelungen des "Lockdown-Light" seit dem 2. November unverändert weiter.

Die Details sowie die offiziell, ab dem 16. Dezember 2020 gültige 23. Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung des Landes Hessen findet Ihr wie immer auf unserer speziell eingerichteten  Corona-Seite.

In Kurzform bedeutet das:

  • Tennis (Einzel), Badminton (Einzel), Squash (Einzel), Paartanz (nur 1 Paar pro Raum) sind erlaubt.
  • Anerkannter Rehasport / Rehabilitationssport sind erlaubt.
  • Leistungs- und Spitzensport ist unter Auflagen erlaubt.
  • Einzelunterricht Musik ist erlaubt.

Alle anderen Einschränkungen und Regelungen gelten weiter.

Dies alles ist vorerst befristet bis 10. Januar 2020. Bitte prüft weiterhin Homepage und Facebook auf Aktualisierungen, abhängig vom lokalen Pandemieverlauf und der Personalsituation behalten wir uns weiter Einschränkungen und vereinsinterne Zusatzregelungen vor, sofern sich das nicht vermeiden lässt.


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News/Nachrichten - Archiv 2021

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Aktuelles 14.12.2020

Ab dem 16. Dezember 2020 gelten die verschärften Regelungen des "Corona-Lockdown" in Deutschland und Hessen. Dieser bringt zwar viele zusätzliche Einschränkungen, für die bisher noch möglichen Aktivitäten im Amateur- und Leistungssport ändert sich jedoch aktuell nichts, d.h. es gelten die Regelungen des "Lockdown-Light" seit dem 2. November unverändert weiter.

Die Details sowie die offiziell, ab dem 16. Dezember 2020 gültige 23. Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung des Landes Hessen findet Ihr wie immer auf unserer speziell eingerichteten  Corona-Seite.

In Kurzform bedeutet das:

  • Tennis (Einzel), Badminton (Einzel), Squash (Einzel), Paartanz (nur 1 Paar pro Raum) sind erlaubt.
  • Anerkannter Rehasport / Rehabilitationssport sind erlaubt.
  • Leistungs- und Spitzensport ist unter Auflagen erlaubt.
  • Einzelunterricht Musik ist erlaubt.

Alle anderen Einschränkungen und Regelungen gelten weiter.

Dies alles ist vorerst befristet bis 10. Januar 2020. Bitte prüft weiterhin Homepage und Facebook auf Aktualisierungen, abhängig vom lokalen Pandemieverlauf und der Personalsituation behalten wir uns weiter Einschränkungen und vereinsinterne Zusatzregelungen vor, sofern sich das nicht vermeiden lässt.


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News/Nachrichten - Archiv 2020

Aktuell: Regelungen ab 16.Dezember 2020

Aktuelles 14.12.2020

Ab dem 16. Dezember 2020 gelten die verschärften Regelungen des "Corona-Lockdown" in Deutschland und Hessen. Dieser bringt zwar viele zusätzliche Einschränkungen, für die bisher noch möglichen Aktivitäten im Amateur- und Leistungssport ändert sich jedoch aktuell nichts, d.h. es gelten die Regelungen des "Lockdown-Light" seit dem 2. November unverändert weiter.

Die Details sowie die offiziell, ab dem 16. Dezember 2020 gültige 23. Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung des Landes Hessen findet Ihr wie immer auf unserer speziell eingerichteten  Corona-Seite.

In Kurzform bedeutet das:

  • Tennis (Einzel), Badminton (Einzel), Squash (Einzel), Paartanz (nur 1 Paar pro Raum) sind erlaubt.
  • Anerkannter Rehasport / Rehabilitationssport sind erlaubt.
  • Leistungs- und Spitzensport ist unter Auflagen erlaubt.
  • Einzelunterricht Musik ist erlaubt.

Alle anderen Einschränkungen und Regelungen gelten weiter.

Dies alles ist vorerst befristet bis 10. Januar 2020. Bitte prüft weiterhin Homepage und Facebook auf Aktualisierungen, abhängig vom lokalen Pandemieverlauf und der Personalsituation behalten wir uns weiter Einschränkungen und vereinsinterne Zusatzregelungen vor, sofern sich das nicht vermeiden lässt.


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News/Nachrichten - Archiv 2019

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Aktuelles 14.12.2020

Ab dem 16. Dezember 2020 gelten die verschärften Regelungen des "Corona-Lockdown" in Deutschland und Hessen. Dieser bringt zwar viele zusätzliche Einschränkungen, für die bisher noch möglichen Aktivitäten im Amateur- und Leistungssport ändert sich jedoch aktuell nichts, d.h. es gelten die Regelungen des "Lockdown-Light" seit dem 2. November unverändert weiter.

Die Details sowie die offiziell, ab dem 16. Dezember 2020 gültige 23. Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung des Landes Hessen findet Ihr wie immer auf unserer speziell eingerichteten  Corona-Seite.

In Kurzform bedeutet das:

  • Tennis (Einzel), Badminton (Einzel), Squash (Einzel), Paartanz (nur 1 Paar pro Raum) sind erlaubt.
  • Anerkannter Rehasport / Rehabilitationssport sind erlaubt.
  • Leistungs- und Spitzensport ist unter Auflagen erlaubt.
  • Einzelunterricht Musik ist erlaubt.

Alle anderen Einschränkungen und Regelungen gelten weiter.

Dies alles ist vorerst befristet bis 10. Januar 2020. Bitte prüft weiterhin Homepage und Facebook auf Aktualisierungen, abhängig vom lokalen Pandemieverlauf und der Personalsituation behalten wir uns weiter Einschränkungen und vereinsinterne Zusatzregelungen vor, sofern sich das nicht vermeiden lässt.


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