News/Nachrichten
Hotspot-Regelung ab dem 12. Januar 2022
Aktuelles 11.01.2022 Die Hessische Landesregierung hat die aktuelle Corona-Schutzverordnung um weitere vier Wochen verlängert. Das beinhaltet auch die „Hotspot-Regelung“. Diese greift ab dem 12. Januar auch im Landkreis-Darmstadt-Dieburg und damit auch bei uns, da der Landkreis seit heute an drei aufeinanderfolgenden Tagen bei einer Infektions-Inzidenz von über 350 liegt. Hier die neuen Regelungen, die ab dem 12.Januar gelten:
Sportler
- Bei Veranstaltungen (mehr als 10 Personen) sowie im Kultur-, Sport- und Freizeitbereich (u.a. Sportplatz, Sporthallen, Fitness-studio, Kino, Theater etc.) gilt: Drinnen 2G-Plus. Draußen 2G.
- Damit gilt in allen gedeckten Sportstätten der SGW und der Stadt Weiterstadt sowie in allen Innenräumen der SGW die 2G+ - Regel (2G plus ein zusätzlicher Test), in ungedeckten Sportstätten ist der Zutritt nur mit 2G.
Sport im öffentlichen Raum
- Im öffentlichen Raum, also außerhalb von Sportstätten ergeben sich weitere Einschränkungen: Aufenthalte im öffentlichen Raum sind nur bis zu einer Gruppengröße von höchstens zehn Personen gestattet. Das heißt, an Wanderungen, Laufgruppen, Ausritten oder dem Fußballspiel in einem öffentlichen Park dürfen maximal zehn Personen teilnehmen.
Testnachweise
- Für den Einlass zu gedeckten Sportstätten, Einrichtungen und Sport-Veranstaltungen gilt: Eine sogenannte Booster-Impfung oder Auffrischungsimpfung befreit den Teilnehmer von dem verpflichtenden zusätzlichen Testnachweis, sollten Zugangsregeln nach dem Modell 2G-Plus gelten
Zuschauer
- Bei Sportveranstaltungen im Innenbereich gilt die 2G-Plus-Regelung und die Begrenzung auf maximal 250 Teilnehmerinnen und Teilnehmer (Außenbereich: 2G-Regel, Begrenzung auf maximal 250 Teilnehmerinnen und Teilnehmer).
Die „Hotspot-Regeln“ treten außer Kraft, sobald der Inzidenz-Wert an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unterhalb der Schwelle von 350 liegt
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Hotspot-Regelung ab dem 12. Januar 2022
Aktuelles 11.01.2022 Die Hessische Landesregierung hat die aktuelle Corona-Schutzverordnung um weitere vier Wochen verlängert. Das beinhaltet auch die „Hotspot-Regelung“. Diese greift ab dem 12. Januar auch im Landkreis-Darmstadt-Dieburg und damit auch bei uns, da der Landkreis seit heute an drei aufeinanderfolgenden Tagen bei einer Infektions-Inzidenz von über 350 liegt. Hier die neuen Regelungen, die ab dem 12.Januar gelten:
Sportler
- Bei Veranstaltungen (mehr als 10 Personen) sowie im Kultur-, Sport- und Freizeitbereich (u.a. Sportplatz, Sporthallen, Fitness-studio, Kino, Theater etc.) gilt: Drinnen 2G-Plus. Draußen 2G.
- Damit gilt in allen gedeckten Sportstätten der SGW und der Stadt Weiterstadt sowie in allen Innenräumen der SGW die 2G+ - Regel (2G plus ein zusätzlicher Test), in ungedeckten Sportstätten ist der Zutritt nur mit 2G.
Sport im öffentlichen Raum
- Im öffentlichen Raum, also außerhalb von Sportstätten ergeben sich weitere Einschränkungen: Aufenthalte im öffentlichen Raum sind nur bis zu einer Gruppengröße von höchstens zehn Personen gestattet. Das heißt, an Wanderungen, Laufgruppen, Ausritten oder dem Fußballspiel in einem öffentlichen Park dürfen maximal zehn Personen teilnehmen.
Testnachweise
- Für den Einlass zu gedeckten Sportstätten, Einrichtungen und Sport-Veranstaltungen gilt: Eine sogenannte Booster-Impfung oder Auffrischungsimpfung befreit den Teilnehmer von dem verpflichtenden zusätzlichen Testnachweis, sollten Zugangsregeln nach dem Modell 2G-Plus gelten
Zuschauer
- Bei Sportveranstaltungen im Innenbereich gilt die 2G-Plus-Regelung und die Begrenzung auf maximal 250 Teilnehmerinnen und Teilnehmer (Außenbereich: 2G-Regel, Begrenzung auf maximal 250 Teilnehmerinnen und Teilnehmer).
Die „Hotspot-Regeln“ treten außer Kraft, sobald der Inzidenz-Wert an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unterhalb der Schwelle von 350 liegt
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Hotspot-Regelung ab dem 12. Januar 2022
Aktuelles 11.01.2022 Die Hessische Landesregierung hat die aktuelle Corona-Schutzverordnung um weitere vier Wochen verlängert. Das beinhaltet auch die „Hotspot-Regelung“. Diese greift ab dem 12. Januar auch im Landkreis-Darmstadt-Dieburg und damit auch bei uns, da der Landkreis seit heute an drei aufeinanderfolgenden Tagen bei einer Infektions-Inzidenz von über 350 liegt. Hier die neuen Regelungen, die ab dem 12.Januar gelten:
Sportler
- Bei Veranstaltungen (mehr als 10 Personen) sowie im Kultur-, Sport- und Freizeitbereich (u.a. Sportplatz, Sporthallen, Fitness-studio, Kino, Theater etc.) gilt: Drinnen 2G-Plus. Draußen 2G.
- Damit gilt in allen gedeckten Sportstätten der SGW und der Stadt Weiterstadt sowie in allen Innenräumen der SGW die 2G+ - Regel (2G plus ein zusätzlicher Test), in ungedeckten Sportstätten ist der Zutritt nur mit 2G.
Sport im öffentlichen Raum
- Im öffentlichen Raum, also außerhalb von Sportstätten ergeben sich weitere Einschränkungen: Aufenthalte im öffentlichen Raum sind nur bis zu einer Gruppengröße von höchstens zehn Personen gestattet. Das heißt, an Wanderungen, Laufgruppen, Ausritten oder dem Fußballspiel in einem öffentlichen Park dürfen maximal zehn Personen teilnehmen.
Testnachweise
- Für den Einlass zu gedeckten Sportstätten, Einrichtungen und Sport-Veranstaltungen gilt: Eine sogenannte Booster-Impfung oder Auffrischungsimpfung befreit den Teilnehmer von dem verpflichtenden zusätzlichen Testnachweis, sollten Zugangsregeln nach dem Modell 2G-Plus gelten
Zuschauer
- Bei Sportveranstaltungen im Innenbereich gilt die 2G-Plus-Regelung und die Begrenzung auf maximal 250 Teilnehmerinnen und Teilnehmer (Außenbereich: 2G-Regel, Begrenzung auf maximal 250 Teilnehmerinnen und Teilnehmer).
Die „Hotspot-Regeln“ treten außer Kraft, sobald der Inzidenz-Wert an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unterhalb der Schwelle von 350 liegt
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Hotspot-Regelung ab dem 12. Januar 2022
Aktuelles 11.01.2022 Die Hessische Landesregierung hat die aktuelle Corona-Schutzverordnung um weitere vier Wochen verlängert. Das beinhaltet auch die „Hotspot-Regelung“. Diese greift ab dem 12. Januar auch im Landkreis-Darmstadt-Dieburg und damit auch bei uns, da der Landkreis seit heute an drei aufeinanderfolgenden Tagen bei einer Infektions-Inzidenz von über 350 liegt. Hier die neuen Regelungen, die ab dem 12.Januar gelten:
Sportler
- Bei Veranstaltungen (mehr als 10 Personen) sowie im Kultur-, Sport- und Freizeitbereich (u.a. Sportplatz, Sporthallen, Fitness-studio, Kino, Theater etc.) gilt: Drinnen 2G-Plus. Draußen 2G.
- Damit gilt in allen gedeckten Sportstätten der SGW und der Stadt Weiterstadt sowie in allen Innenräumen der SGW die 2G+ - Regel (2G plus ein zusätzlicher Test), in ungedeckten Sportstätten ist der Zutritt nur mit 2G.
Sport im öffentlichen Raum
- Im öffentlichen Raum, also außerhalb von Sportstätten ergeben sich weitere Einschränkungen: Aufenthalte im öffentlichen Raum sind nur bis zu einer Gruppengröße von höchstens zehn Personen gestattet. Das heißt, an Wanderungen, Laufgruppen, Ausritten oder dem Fußballspiel in einem öffentlichen Park dürfen maximal zehn Personen teilnehmen.
Testnachweise
- Für den Einlass zu gedeckten Sportstätten, Einrichtungen und Sport-Veranstaltungen gilt: Eine sogenannte Booster-Impfung oder Auffrischungsimpfung befreit den Teilnehmer von dem verpflichtenden zusätzlichen Testnachweis, sollten Zugangsregeln nach dem Modell 2G-Plus gelten
Zuschauer
- Bei Sportveranstaltungen im Innenbereich gilt die 2G-Plus-Regelung und die Begrenzung auf maximal 250 Teilnehmerinnen und Teilnehmer (Außenbereich: 2G-Regel, Begrenzung auf maximal 250 Teilnehmerinnen und Teilnehmer).
Die „Hotspot-Regeln“ treten außer Kraft, sobald der Inzidenz-Wert an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unterhalb der Schwelle von 350 liegt
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Hotspot-Regelung ab dem 12. Januar 2022
Aktuelles 11.01.2022 Die Hessische Landesregierung hat die aktuelle Corona-Schutzverordnung um weitere vier Wochen verlängert. Das beinhaltet auch die „Hotspot-Regelung“. Diese greift ab dem 12. Januar auch im Landkreis-Darmstadt-Dieburg und damit auch bei uns, da der Landkreis seit heute an drei aufeinanderfolgenden Tagen bei einer Infektions-Inzidenz von über 350 liegt. Hier die neuen Regelungen, die ab dem 12.Januar gelten:
Sportler
- Bei Veranstaltungen (mehr als 10 Personen) sowie im Kultur-, Sport- und Freizeitbereich (u.a. Sportplatz, Sporthallen, Fitness-studio, Kino, Theater etc.) gilt: Drinnen 2G-Plus. Draußen 2G.
- Damit gilt in allen gedeckten Sportstätten der SGW und der Stadt Weiterstadt sowie in allen Innenräumen der SGW die 2G+ - Regel (2G plus ein zusätzlicher Test), in ungedeckten Sportstätten ist der Zutritt nur mit 2G.
Sport im öffentlichen Raum
- Im öffentlichen Raum, also außerhalb von Sportstätten ergeben sich weitere Einschränkungen: Aufenthalte im öffentlichen Raum sind nur bis zu einer Gruppengröße von höchstens zehn Personen gestattet. Das heißt, an Wanderungen, Laufgruppen, Ausritten oder dem Fußballspiel in einem öffentlichen Park dürfen maximal zehn Personen teilnehmen.
Testnachweise
- Für den Einlass zu gedeckten Sportstätten, Einrichtungen und Sport-Veranstaltungen gilt: Eine sogenannte Booster-Impfung oder Auffrischungsimpfung befreit den Teilnehmer von dem verpflichtenden zusätzlichen Testnachweis, sollten Zugangsregeln nach dem Modell 2G-Plus gelten
Zuschauer
- Bei Sportveranstaltungen im Innenbereich gilt die 2G-Plus-Regelung und die Begrenzung auf maximal 250 Teilnehmerinnen und Teilnehmer (Außenbereich: 2G-Regel, Begrenzung auf maximal 250 Teilnehmerinnen und Teilnehmer).
Die „Hotspot-Regeln“ treten außer Kraft, sobald der Inzidenz-Wert an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unterhalb der Schwelle von 350 liegt
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