News/Nachrichten

Änderungen im Freizeit- und Amateursport

Willkommen 07.03.2021

Nach den Beschlüssen der vergangene Woche gibt es einige Änderungen bei den Kontaktbeschränkungen und damit auch den Regeln für Sport. Folgendes ist neu und gilt ab Montag dem 8.März:

Freizeit- und Amateursport für über 14-Jährige und gemischtaltrige Gruppen

  • Generell kann Freizeit- und Amateursport auf Sportanlagen im Freien oder in gedeckten Anlagen (Sporthallen, Schießsportanlagen, etc.) allein, mit dem eigenen Hausstand oder mit einem weiteren Hausstand bis zu einer Gruppengröße von höchstens fünf Personen stattfinden. Dazugehörige Kinder bis einschließlich 14 Jahren – also bis zum 15. Geburtstag – bleiben unberücksichtigt.
  • Somit sind nunmehr auch Mannschaftssportarten in Kleingruppenformaten (etwa Tennis-Doppel, Beach-Volleyball) von bis zu fünf Personen aus zwei Hausständen zulässig.
  • Es darf nach wie vor nicht mit wechselnden Partnern trainiert werden, die kurz zuvor Teil unterschiedlicher Kleingruppen waren.

Sonderregelungen für Freizeit- und Amateursport für Kinder bis einschließlich 14 Jahre

  • Kindern bis einschließlich 14 Jahren, also bis zum 15. Geburtstag, ist zudem – unabhängig von der Zahl der Hausstände – der Sport auf ungedeckten Sportanlagen (im Freien) in Gruppen unabhängig von der Personenzahl erlaubt.
  • Mannschaftssportarten wie Fußball, Hockey, Faustball oder andere sind daher für diese wieder möglich, sogar mit Kontakt

Was bedeutet das für die SGW Angebote?

  • Über die Wiederaufnahme des Sportangebotes, besonders für Kinder bis einschließlich 14 Jahre, informieren die Abteilungen gesondert.
  • Sportausübung auf gemieteten Plätzen (z.B. Tennis, Squash, Badminton) kann also auch wieder im Doppel stattfinden, sofern nicht mehr als zwei Hausstände beteiligt sind. Unser Personal ist angewiesen, die Zugehörigkeit zu Hausständen zu prüfen. Sofern diese Überprüfung verweigert wird darf für diese Personen kein Sport stattfinden, sie haben die Anlage unverzüglich zu verlassen.
  • Ab dem 8.März ist der Aufenthalt von je einer Begleitperson eines jugendlichen Tennisspielers auf der Empore der Neuen Tennishalle erlaubt, sofern es sich um Erziehungsberechtigte (Eltern oder Großeltern) handelt (Abstandsregeln sowie Maskenpflicht beachten). Weitere Zuschauer oder Personen sind nach wie vor nicht erlaubt.
  • Duschen und Umkleiden bleiben geschlossen.
  • In Gebäuden der SGW besteht nach wie vor die Pflicht zum Tragen eines Mund-Naseschutzes, außer bei der Sportausübung.
  • Der Trainingsbetrieb muss so organisiert werden, dass jederzeit, auch vor und nach der Trainingseinheit, eine Trennung der Kleingruppen und deren Betreuer/ Eltern gewährleistet werden kann. Dies schließt auch wartende Eltern und Betreuer ein.

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News/Nachrichten - Archiv 2022

Änderungen im Freizeit- und Amateursport

Willkommen 07.03.2021

Nach den Beschlüssen der vergangene Woche gibt es einige Änderungen bei den Kontaktbeschränkungen und damit auch den Regeln für Sport. Folgendes ist neu und gilt ab Montag dem 8.März:

Freizeit- und Amateursport für über 14-Jährige und gemischtaltrige Gruppen

  • Generell kann Freizeit- und Amateursport auf Sportanlagen im Freien oder in gedeckten Anlagen (Sporthallen, Schießsportanlagen, etc.) allein, mit dem eigenen Hausstand oder mit einem weiteren Hausstand bis zu einer Gruppengröße von höchstens fünf Personen stattfinden. Dazugehörige Kinder bis einschließlich 14 Jahren – also bis zum 15. Geburtstag – bleiben unberücksichtigt.
  • Somit sind nunmehr auch Mannschaftssportarten in Kleingruppenformaten (etwa Tennis-Doppel, Beach-Volleyball) von bis zu fünf Personen aus zwei Hausständen zulässig.
  • Es darf nach wie vor nicht mit wechselnden Partnern trainiert werden, die kurz zuvor Teil unterschiedlicher Kleingruppen waren.

Sonderregelungen für Freizeit- und Amateursport für Kinder bis einschließlich 14 Jahre

  • Kindern bis einschließlich 14 Jahren, also bis zum 15. Geburtstag, ist zudem – unabhängig von der Zahl der Hausstände – der Sport auf ungedeckten Sportanlagen (im Freien) in Gruppen unabhängig von der Personenzahl erlaubt.
  • Mannschaftssportarten wie Fußball, Hockey, Faustball oder andere sind daher für diese wieder möglich, sogar mit Kontakt

Was bedeutet das für die SGW Angebote?

  • Über die Wiederaufnahme des Sportangebotes, besonders für Kinder bis einschließlich 14 Jahre, informieren die Abteilungen gesondert.
  • Sportausübung auf gemieteten Plätzen (z.B. Tennis, Squash, Badminton) kann also auch wieder im Doppel stattfinden, sofern nicht mehr als zwei Hausstände beteiligt sind. Unser Personal ist angewiesen, die Zugehörigkeit zu Hausständen zu prüfen. Sofern diese Überprüfung verweigert wird darf für diese Personen kein Sport stattfinden, sie haben die Anlage unverzüglich zu verlassen.
  • Ab dem 8.März ist der Aufenthalt von je einer Begleitperson eines jugendlichen Tennisspielers auf der Empore der Neuen Tennishalle erlaubt, sofern es sich um Erziehungsberechtigte (Eltern oder Großeltern) handelt (Abstandsregeln sowie Maskenpflicht beachten). Weitere Zuschauer oder Personen sind nach wie vor nicht erlaubt.
  • Duschen und Umkleiden bleiben geschlossen.
  • In Gebäuden der SGW besteht nach wie vor die Pflicht zum Tragen eines Mund-Naseschutzes, außer bei der Sportausübung.
  • Der Trainingsbetrieb muss so organisiert werden, dass jederzeit, auch vor und nach der Trainingseinheit, eine Trennung der Kleingruppen und deren Betreuer/ Eltern gewährleistet werden kann. Dies schließt auch wartende Eltern und Betreuer ein.

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News/Nachrichten - Archiv 2021

Änderungen im Freizeit- und Amateursport

Willkommen 07.03.2021

Nach den Beschlüssen der vergangene Woche gibt es einige Änderungen bei den Kontaktbeschränkungen und damit auch den Regeln für Sport. Folgendes ist neu und gilt ab Montag dem 8.März:

Freizeit- und Amateursport für über 14-Jährige und gemischtaltrige Gruppen

  • Generell kann Freizeit- und Amateursport auf Sportanlagen im Freien oder in gedeckten Anlagen (Sporthallen, Schießsportanlagen, etc.) allein, mit dem eigenen Hausstand oder mit einem weiteren Hausstand bis zu einer Gruppengröße von höchstens fünf Personen stattfinden. Dazugehörige Kinder bis einschließlich 14 Jahren – also bis zum 15. Geburtstag – bleiben unberücksichtigt.
  • Somit sind nunmehr auch Mannschaftssportarten in Kleingruppenformaten (etwa Tennis-Doppel, Beach-Volleyball) von bis zu fünf Personen aus zwei Hausständen zulässig.
  • Es darf nach wie vor nicht mit wechselnden Partnern trainiert werden, die kurz zuvor Teil unterschiedlicher Kleingruppen waren.

Sonderregelungen für Freizeit- und Amateursport für Kinder bis einschließlich 14 Jahre

  • Kindern bis einschließlich 14 Jahren, also bis zum 15. Geburtstag, ist zudem – unabhängig von der Zahl der Hausstände – der Sport auf ungedeckten Sportanlagen (im Freien) in Gruppen unabhängig von der Personenzahl erlaubt.
  • Mannschaftssportarten wie Fußball, Hockey, Faustball oder andere sind daher für diese wieder möglich, sogar mit Kontakt

Was bedeutet das für die SGW Angebote?

  • Über die Wiederaufnahme des Sportangebotes, besonders für Kinder bis einschließlich 14 Jahre, informieren die Abteilungen gesondert.
  • Sportausübung auf gemieteten Plätzen (z.B. Tennis, Squash, Badminton) kann also auch wieder im Doppel stattfinden, sofern nicht mehr als zwei Hausstände beteiligt sind. Unser Personal ist angewiesen, die Zugehörigkeit zu Hausständen zu prüfen. Sofern diese Überprüfung verweigert wird darf für diese Personen kein Sport stattfinden, sie haben die Anlage unverzüglich zu verlassen.
  • Ab dem 8.März ist der Aufenthalt von je einer Begleitperson eines jugendlichen Tennisspielers auf der Empore der Neuen Tennishalle erlaubt, sofern es sich um Erziehungsberechtigte (Eltern oder Großeltern) handelt (Abstandsregeln sowie Maskenpflicht beachten). Weitere Zuschauer oder Personen sind nach wie vor nicht erlaubt.
  • Duschen und Umkleiden bleiben geschlossen.
  • In Gebäuden der SGW besteht nach wie vor die Pflicht zum Tragen eines Mund-Naseschutzes, außer bei der Sportausübung.
  • Der Trainingsbetrieb muss so organisiert werden, dass jederzeit, auch vor und nach der Trainingseinheit, eine Trennung der Kleingruppen und deren Betreuer/ Eltern gewährleistet werden kann. Dies schließt auch wartende Eltern und Betreuer ein.

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News/Nachrichten - Archiv 2020

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Freizeit- und Amateursport für über 14-Jährige und gemischtaltrige Gruppen

  • Generell kann Freizeit- und Amateursport auf Sportanlagen im Freien oder in gedeckten Anlagen (Sporthallen, Schießsportanlagen, etc.) allein, mit dem eigenen Hausstand oder mit einem weiteren Hausstand bis zu einer Gruppengröße von höchstens fünf Personen stattfinden. Dazugehörige Kinder bis einschließlich 14 Jahren – also bis zum 15. Geburtstag – bleiben unberücksichtigt.
  • Somit sind nunmehr auch Mannschaftssportarten in Kleingruppenformaten (etwa Tennis-Doppel, Beach-Volleyball) von bis zu fünf Personen aus zwei Hausständen zulässig.
  • Es darf nach wie vor nicht mit wechselnden Partnern trainiert werden, die kurz zuvor Teil unterschiedlicher Kleingruppen waren.

Sonderregelungen für Freizeit- und Amateursport für Kinder bis einschließlich 14 Jahre

  • Kindern bis einschließlich 14 Jahren, also bis zum 15. Geburtstag, ist zudem – unabhängig von der Zahl der Hausstände – der Sport auf ungedeckten Sportanlagen (im Freien) in Gruppen unabhängig von der Personenzahl erlaubt.
  • Mannschaftssportarten wie Fußball, Hockey, Faustball oder andere sind daher für diese wieder möglich, sogar mit Kontakt

Was bedeutet das für die SGW Angebote?

  • Über die Wiederaufnahme des Sportangebotes, besonders für Kinder bis einschließlich 14 Jahre, informieren die Abteilungen gesondert.
  • Sportausübung auf gemieteten Plätzen (z.B. Tennis, Squash, Badminton) kann also auch wieder im Doppel stattfinden, sofern nicht mehr als zwei Hausstände beteiligt sind. Unser Personal ist angewiesen, die Zugehörigkeit zu Hausständen zu prüfen. Sofern diese Überprüfung verweigert wird darf für diese Personen kein Sport stattfinden, sie haben die Anlage unverzüglich zu verlassen.
  • Ab dem 8.März ist der Aufenthalt von je einer Begleitperson eines jugendlichen Tennisspielers auf der Empore der Neuen Tennishalle erlaubt, sofern es sich um Erziehungsberechtigte (Eltern oder Großeltern) handelt (Abstandsregeln sowie Maskenpflicht beachten). Weitere Zuschauer oder Personen sind nach wie vor nicht erlaubt.
  • Duschen und Umkleiden bleiben geschlossen.
  • In Gebäuden der SGW besteht nach wie vor die Pflicht zum Tragen eines Mund-Naseschutzes, außer bei der Sportausübung.
  • Der Trainingsbetrieb muss so organisiert werden, dass jederzeit, auch vor und nach der Trainingseinheit, eine Trennung der Kleingruppen und deren Betreuer/ Eltern gewährleistet werden kann. Dies schließt auch wartende Eltern und Betreuer ein.

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News/Nachrichten - Archiv 2019

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Nach den Beschlüssen der vergangene Woche gibt es einige Änderungen bei den Kontaktbeschränkungen und damit auch den Regeln für Sport. Folgendes ist neu und gilt ab Montag dem 8.März:

Freizeit- und Amateursport für über 14-Jährige und gemischtaltrige Gruppen

  • Generell kann Freizeit- und Amateursport auf Sportanlagen im Freien oder in gedeckten Anlagen (Sporthallen, Schießsportanlagen, etc.) allein, mit dem eigenen Hausstand oder mit einem weiteren Hausstand bis zu einer Gruppengröße von höchstens fünf Personen stattfinden. Dazugehörige Kinder bis einschließlich 14 Jahren – also bis zum 15. Geburtstag – bleiben unberücksichtigt.
  • Somit sind nunmehr auch Mannschaftssportarten in Kleingruppenformaten (etwa Tennis-Doppel, Beach-Volleyball) von bis zu fünf Personen aus zwei Hausständen zulässig.
  • Es darf nach wie vor nicht mit wechselnden Partnern trainiert werden, die kurz zuvor Teil unterschiedlicher Kleingruppen waren.

Sonderregelungen für Freizeit- und Amateursport für Kinder bis einschließlich 14 Jahre

  • Kindern bis einschließlich 14 Jahren, also bis zum 15. Geburtstag, ist zudem – unabhängig von der Zahl der Hausstände – der Sport auf ungedeckten Sportanlagen (im Freien) in Gruppen unabhängig von der Personenzahl erlaubt.
  • Mannschaftssportarten wie Fußball, Hockey, Faustball oder andere sind daher für diese wieder möglich, sogar mit Kontakt

Was bedeutet das für die SGW Angebote?

  • Über die Wiederaufnahme des Sportangebotes, besonders für Kinder bis einschließlich 14 Jahre, informieren die Abteilungen gesondert.
  • Sportausübung auf gemieteten Plätzen (z.B. Tennis, Squash, Badminton) kann also auch wieder im Doppel stattfinden, sofern nicht mehr als zwei Hausstände beteiligt sind. Unser Personal ist angewiesen, die Zugehörigkeit zu Hausständen zu prüfen. Sofern diese Überprüfung verweigert wird darf für diese Personen kein Sport stattfinden, sie haben die Anlage unverzüglich zu verlassen.
  • Ab dem 8.März ist der Aufenthalt von je einer Begleitperson eines jugendlichen Tennisspielers auf der Empore der Neuen Tennishalle erlaubt, sofern es sich um Erziehungsberechtigte (Eltern oder Großeltern) handelt (Abstandsregeln sowie Maskenpflicht beachten). Weitere Zuschauer oder Personen sind nach wie vor nicht erlaubt.
  • Duschen und Umkleiden bleiben geschlossen.
  • In Gebäuden der SGW besteht nach wie vor die Pflicht zum Tragen eines Mund-Naseschutzes, außer bei der Sportausübung.
  • Der Trainingsbetrieb muss so organisiert werden, dass jederzeit, auch vor und nach der Trainingseinheit, eine Trennung der Kleingruppen und deren Betreuer/ Eltern gewährleistet werden kann. Dies schließt auch wartende Eltern und Betreuer ein.

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