News/Nachrichten

Aktuelle Änderungen Corona-Schließung (gültig ab 5.11.2020)

Willkommen, Aktuelles 03.11.2020

Noch einer Überarbeitung der Auslegungshinweise zur 21. CoKoBeV, u.a. durch das Hessische Ministerium des Innern und für Sport (HMdIS), sind nun die meisten der bisher noch nicht eindeutig formulierten Regelungen klargestellt. Das bedeutet leider weitere Einschränkungen. Im Folgenden nun die ab dem 5. November gültigen Regelungen:

Gemäß der Verordnung zur Beschränkung von sozialen Kontakten und des Betriebes von Einrichtungen und von Angeboten aufgrund der Corona-Pandemie (Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung, CoKoBev), vom 7. Mai 2020, in der geänderten Fassung vom 31.Oktober 2020, ergänzt durch die Auslegungshinweise vom 3. November 2020, gelten ab Donnerstag dem 5. November 2020 folgende Regelungen bei der SGW:

  • Sport und Musik wird vollständig eingestellt/geschlossen. Das betrifft alle Aktivitäten, unabhängig davon ob diese auf dem SGW-Gelände oder anderen öffentlichen Räumlichkeiten stattfinden und unabhängig ob im Freien oder in geschlossenen Räumen. Die SGW Sportanlagen werden geschlossen. Die städtischen Bürgerhäuser, Sporthallen und Sportanlagen sind ebenfalls geschlossen. Betroffen hiervon sind auch Einrichtungen des Landkreises Darmstadt-Dieburg (Sporthalle der Albrecht-Dürer-Schule, Hessenwaldschule sowie die Räumlichkeiten der Wilhelm-Busch-Schule).
  • Ausgenommen von der Schließung sind:
    • Rehasport, Rehabilitationssport unterfällt nicht den Voraussetzungen der CoKoBev, da es sich um medizinische Maßnahmen handelt. Ein Hygienekonzept ist zu erstellen, ob und in welchem Umfang der Rehasport durchgeführt wird entscheidet der Kursleiter.
    • Einzelunterricht Musik
    • Profi- und Spitzensport (gem. Einzelabsprache mit definierten Sportarten)
  • Bistro, Sauna, und Fitnessstudio sind ebenfalls geschlossen.
  • Vereins- und Versammlungsräume werden geschlossen. Ausgenommen sind interne Sitzungen von Vereinsorganen (Vereins- und Abteilungsvorstände), diese sind erlaubt, es gelten die einschlägigen Hygienevorschriften.
  • Die Geschäftsstelle ist geöffnet täglich von 08:00 – 12:00 Uhr.

Die o.g. Regelungen gelten vorbehaltlich möglicher behördlicher Änderungen bis 30 November 2020.

Das bedeutet, das auch fast alle bisherigen Ausnahmen (Tennis Einzel, Bahnengolf, etc.) nicht mehr stattfinden können.

Bei Fragen wendet Euch bitte direkt an die Geschäftsstelle.


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News/Nachrichten - Archiv 2022

Aktuelle Änderungen Corona-Schließung (gültig ab 5.11.2020)

Willkommen, Aktuelles 03.11.2020

Noch einer Überarbeitung der Auslegungshinweise zur 21. CoKoBeV, u.a. durch das Hessische Ministerium des Innern und für Sport (HMdIS), sind nun die meisten der bisher noch nicht eindeutig formulierten Regelungen klargestellt. Das bedeutet leider weitere Einschränkungen. Im Folgenden nun die ab dem 5. November gültigen Regelungen:

Gemäß der Verordnung zur Beschränkung von sozialen Kontakten und des Betriebes von Einrichtungen und von Angeboten aufgrund der Corona-Pandemie (Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung, CoKoBev), vom 7. Mai 2020, in der geänderten Fassung vom 31.Oktober 2020, ergänzt durch die Auslegungshinweise vom 3. November 2020, gelten ab Donnerstag dem 5. November 2020 folgende Regelungen bei der SGW:

  • Sport und Musik wird vollständig eingestellt/geschlossen. Das betrifft alle Aktivitäten, unabhängig davon ob diese auf dem SGW-Gelände oder anderen öffentlichen Räumlichkeiten stattfinden und unabhängig ob im Freien oder in geschlossenen Räumen. Die SGW Sportanlagen werden geschlossen. Die städtischen Bürgerhäuser, Sporthallen und Sportanlagen sind ebenfalls geschlossen. Betroffen hiervon sind auch Einrichtungen des Landkreises Darmstadt-Dieburg (Sporthalle der Albrecht-Dürer-Schule, Hessenwaldschule sowie die Räumlichkeiten der Wilhelm-Busch-Schule).
  • Ausgenommen von der Schließung sind:
    • Rehasport, Rehabilitationssport unterfällt nicht den Voraussetzungen der CoKoBev, da es sich um medizinische Maßnahmen handelt. Ein Hygienekonzept ist zu erstellen, ob und in welchem Umfang der Rehasport durchgeführt wird entscheidet der Kursleiter.
    • Einzelunterricht Musik
    • Profi- und Spitzensport (gem. Einzelabsprache mit definierten Sportarten)
  • Bistro, Sauna, und Fitnessstudio sind ebenfalls geschlossen.
  • Vereins- und Versammlungsräume werden geschlossen. Ausgenommen sind interne Sitzungen von Vereinsorganen (Vereins- und Abteilungsvorstände), diese sind erlaubt, es gelten die einschlägigen Hygienevorschriften.
  • Die Geschäftsstelle ist geöffnet täglich von 08:00 – 12:00 Uhr.

Die o.g. Regelungen gelten vorbehaltlich möglicher behördlicher Änderungen bis 30 November 2020.

Das bedeutet, das auch fast alle bisherigen Ausnahmen (Tennis Einzel, Bahnengolf, etc.) nicht mehr stattfinden können.

Bei Fragen wendet Euch bitte direkt an die Geschäftsstelle.


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News/Nachrichten - Archiv 2021

Aktuelle Änderungen Corona-Schließung (gültig ab 5.11.2020)

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Gemäß der Verordnung zur Beschränkung von sozialen Kontakten und des Betriebes von Einrichtungen und von Angeboten aufgrund der Corona-Pandemie (Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung, CoKoBev), vom 7. Mai 2020, in der geänderten Fassung vom 31.Oktober 2020, ergänzt durch die Auslegungshinweise vom 3. November 2020, gelten ab Donnerstag dem 5. November 2020 folgende Regelungen bei der SGW:

  • Sport und Musik wird vollständig eingestellt/geschlossen. Das betrifft alle Aktivitäten, unabhängig davon ob diese auf dem SGW-Gelände oder anderen öffentlichen Räumlichkeiten stattfinden und unabhängig ob im Freien oder in geschlossenen Räumen. Die SGW Sportanlagen werden geschlossen. Die städtischen Bürgerhäuser, Sporthallen und Sportanlagen sind ebenfalls geschlossen. Betroffen hiervon sind auch Einrichtungen des Landkreises Darmstadt-Dieburg (Sporthalle der Albrecht-Dürer-Schule, Hessenwaldschule sowie die Räumlichkeiten der Wilhelm-Busch-Schule).
  • Ausgenommen von der Schließung sind:
    • Rehasport, Rehabilitationssport unterfällt nicht den Voraussetzungen der CoKoBev, da es sich um medizinische Maßnahmen handelt. Ein Hygienekonzept ist zu erstellen, ob und in welchem Umfang der Rehasport durchgeführt wird entscheidet der Kursleiter.
    • Einzelunterricht Musik
    • Profi- und Spitzensport (gem. Einzelabsprache mit definierten Sportarten)
  • Bistro, Sauna, und Fitnessstudio sind ebenfalls geschlossen.
  • Vereins- und Versammlungsräume werden geschlossen. Ausgenommen sind interne Sitzungen von Vereinsorganen (Vereins- und Abteilungsvorstände), diese sind erlaubt, es gelten die einschlägigen Hygienevorschriften.
  • Die Geschäftsstelle ist geöffnet täglich von 08:00 – 12:00 Uhr.

Die o.g. Regelungen gelten vorbehaltlich möglicher behördlicher Änderungen bis 30 November 2020.

Das bedeutet, das auch fast alle bisherigen Ausnahmen (Tennis Einzel, Bahnengolf, etc.) nicht mehr stattfinden können.

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News/Nachrichten - Archiv 2020

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Gemäß der Verordnung zur Beschränkung von sozialen Kontakten und des Betriebes von Einrichtungen und von Angeboten aufgrund der Corona-Pandemie (Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung, CoKoBev), vom 7. Mai 2020, in der geänderten Fassung vom 31.Oktober 2020, ergänzt durch die Auslegungshinweise vom 3. November 2020, gelten ab Donnerstag dem 5. November 2020 folgende Regelungen bei der SGW:

  • Sport und Musik wird vollständig eingestellt/geschlossen. Das betrifft alle Aktivitäten, unabhängig davon ob diese auf dem SGW-Gelände oder anderen öffentlichen Räumlichkeiten stattfinden und unabhängig ob im Freien oder in geschlossenen Räumen. Die SGW Sportanlagen werden geschlossen. Die städtischen Bürgerhäuser, Sporthallen und Sportanlagen sind ebenfalls geschlossen. Betroffen hiervon sind auch Einrichtungen des Landkreises Darmstadt-Dieburg (Sporthalle der Albrecht-Dürer-Schule, Hessenwaldschule sowie die Räumlichkeiten der Wilhelm-Busch-Schule).
  • Ausgenommen von der Schließung sind:
    • Rehasport, Rehabilitationssport unterfällt nicht den Voraussetzungen der CoKoBev, da es sich um medizinische Maßnahmen handelt. Ein Hygienekonzept ist zu erstellen, ob und in welchem Umfang der Rehasport durchgeführt wird entscheidet der Kursleiter.
    • Einzelunterricht Musik
    • Profi- und Spitzensport (gem. Einzelabsprache mit definierten Sportarten)
  • Bistro, Sauna, und Fitnessstudio sind ebenfalls geschlossen.
  • Vereins- und Versammlungsräume werden geschlossen. Ausgenommen sind interne Sitzungen von Vereinsorganen (Vereins- und Abteilungsvorstände), diese sind erlaubt, es gelten die einschlägigen Hygienevorschriften.
  • Die Geschäftsstelle ist geöffnet täglich von 08:00 – 12:00 Uhr.

Die o.g. Regelungen gelten vorbehaltlich möglicher behördlicher Änderungen bis 30 November 2020.

Das bedeutet, das auch fast alle bisherigen Ausnahmen (Tennis Einzel, Bahnengolf, etc.) nicht mehr stattfinden können.

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News/Nachrichten - Archiv 2019

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Noch einer Überarbeitung der Auslegungshinweise zur 21. CoKoBeV, u.a. durch das Hessische Ministerium des Innern und für Sport (HMdIS), sind nun die meisten der bisher noch nicht eindeutig formulierten Regelungen klargestellt. Das bedeutet leider weitere Einschränkungen. Im Folgenden nun die ab dem 5. November gültigen Regelungen:

Gemäß der Verordnung zur Beschränkung von sozialen Kontakten und des Betriebes von Einrichtungen und von Angeboten aufgrund der Corona-Pandemie (Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung, CoKoBev), vom 7. Mai 2020, in der geänderten Fassung vom 31.Oktober 2020, ergänzt durch die Auslegungshinweise vom 3. November 2020, gelten ab Donnerstag dem 5. November 2020 folgende Regelungen bei der SGW:

  • Sport und Musik wird vollständig eingestellt/geschlossen. Das betrifft alle Aktivitäten, unabhängig davon ob diese auf dem SGW-Gelände oder anderen öffentlichen Räumlichkeiten stattfinden und unabhängig ob im Freien oder in geschlossenen Räumen. Die SGW Sportanlagen werden geschlossen. Die städtischen Bürgerhäuser, Sporthallen und Sportanlagen sind ebenfalls geschlossen. Betroffen hiervon sind auch Einrichtungen des Landkreises Darmstadt-Dieburg (Sporthalle der Albrecht-Dürer-Schule, Hessenwaldschule sowie die Räumlichkeiten der Wilhelm-Busch-Schule).
  • Ausgenommen von der Schließung sind:
    • Rehasport, Rehabilitationssport unterfällt nicht den Voraussetzungen der CoKoBev, da es sich um medizinische Maßnahmen handelt. Ein Hygienekonzept ist zu erstellen, ob und in welchem Umfang der Rehasport durchgeführt wird entscheidet der Kursleiter.
    • Einzelunterricht Musik
    • Profi- und Spitzensport (gem. Einzelabsprache mit definierten Sportarten)
  • Bistro, Sauna, und Fitnessstudio sind ebenfalls geschlossen.
  • Vereins- und Versammlungsräume werden geschlossen. Ausgenommen sind interne Sitzungen von Vereinsorganen (Vereins- und Abteilungsvorstände), diese sind erlaubt, es gelten die einschlägigen Hygienevorschriften.
  • Die Geschäftsstelle ist geöffnet täglich von 08:00 – 12:00 Uhr.

Die o.g. Regelungen gelten vorbehaltlich möglicher behördlicher Änderungen bis 30 November 2020.

Das bedeutet, das auch fast alle bisherigen Ausnahmen (Tennis Einzel, Bahnengolf, etc.) nicht mehr stattfinden können.

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